034
Vermieter muss Schimmelbefall beseitigen
Auch wenn eine Wohnung vom Mieter ,,wie besichtigt" übernommen wird, muss der Vermieter einen Schimmelbefall beseitigen. Der Mieter verwirke mit der Übernahme der Wohnung nicht den Anspruch auf Mängelbeseitigung, so das Amtsgericht. Der Vermieter kann nicht argumentieren, dass der Schimmel bei der Besichtigung zu sehen gewesen sei und der Mieter den Passus ,,wie besichtigt" unterschrieben habe.
AG Berlin-Mitte, 8 C 60/09
Mietzinsminderung um 80% wegen Durchfeuchtung und Schimmelpilzbefall der Wohnung Ist der Aufenthalt in Küche, Wohn- und Schlafzimmer nahezu unmöglich, weil diese Räume ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen sind, und ... weiter ... |
- Lebensweise
- Schaden
- Bekämpfung
- Bewertung
- Sanierung
- Persönliche Schutzmaßnahmen
- Kurzfristige Maßnahmen
- Langfristige Maßnahmen
- Kleinere Sanierungsarbeiten
- Umfangreiche Sanierungsarbeiten
- Wichtige Arbeitsschutzmaßnahmen
- Magazin und Archiv
- Übersicht Bekämpfungsmethoden
- Ozon gegen Schimmelpilze
- Schimmelpilze in Importcontainern
- Schimmelpilze auf Akten / -ordnern
- Schimmelpilzbekämpfung
- Bauliche Mängel
- Schimmelpilze an Kulturgütern