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Vermieter muss beim Einbau von neuen Fenstern über verändertes Lüftungsverhalten aufklären
Ein Vermieter muss, wenn der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten erfordert, den Mieter präzise über die nach dem Fenstereinbau notwendigen Lüftungsmaßnahmen aufklären. Dies entscheiden die Richter des LG Gießen. Tue er dies nicht und komme es zu Feuchtigkeitsschäden, sei er verantwortlich und nicht der Mieter.
LG Gießen, 2000 04-12, 1S 63/00 Rechtsbereich / Normen: BGB
Quelle: Mieterzeitung, ZMR 200, S.537
Feuchtigkeitsschäden in Mietwohnung Mietzinsminderung um 20% wegen erheblichem Schimmelpilzbefall in Wohn- und Schlafzimmer. LG Osnabrück, 11. Zivilkammer; 2. Dezember 1988; Az: 11 S ... weiter ... |
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