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Vermieter muss beim Einbau von neuen Fenstern über verändertes Lüftungsverhalten aufklären

Ein Vermieter muss, wenn der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten erfordert, den Mieter präzise über die nach dem Fenstereinbau notwendigen Lüftungsmaßnahmen aufklären. Dies entscheiden die Richter des LG Gießen. Tue er dies nicht und komme es zu Feuchtigkeitsschäden, sei er verantwortlich und nicht der Mieter.

LG Gießen, 2000 04-12, 1S 63/00 Rechtsbereich / Normen: BGB

Quelle: Mieterzeitung, ZMR 200, S.537