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Vermieter muss Schimmelbefall beseitigen
Auch wenn eine Wohnung vom Mieter ,,wie besichtigt" übernommen wird, muss der Vermieter einen Schimmelbefall beseitigen. Der Mieter verwirke mit der Übernahme der Wohnung nicht den Anspruch auf Mängelbeseitigung, so das Amtsgericht. Der Vermieter kann nicht argumentieren, dass der Schimmel bei der Besichtigung zu sehen gewesen sei und der Mieter den Passus ,,wie besichtigt" unterschrieben habe.
AG Berlin-Mitte, 8 C 60/09
Vermieter muss beim Einbau von neuen Fenstern über verändertes Lüftungsverhalten aufklären Ein Vermieter muss, wenn der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten erfordert, den Mieter präzise über die nach dem Fenstereinbau ... weiter ... |
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