009
Mietzinsminderung um 80% wegen Durchfeuchtung und Schimmelpilzbefall der Wohnung
Ist der Aufenthalt in Küche, Wohn- und Schlafzimmer nahezu unmöglich, weil diese Räume ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen sind, und verbleibt zum dauernden Aufenthalt lediglich ein kleines Zimmer als untergeordneter Teil der Wohnung, ist eine Minderung des Mietzinses um 80% gerechtfertigt.
LG Berlin, 65. Zivilkammer; 8. Januar 1991; Az: 65 S 205/89
Vermieter muss nach Fenstereinbau aufklären Erfordert der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten, dann muss der Vermieter präzise über die nach dem Fenstereinbau auf Grund des veränderten Raumklimas notwendigen zusätzlichen Lüftungsmassnahmen ... weiter ... |
- Lebensweise
- Schaden
- Bekämpfung
- Bewertung
- Sanierung
- Persönliche Schutzmaßnahmen
- Kurzfristige Maßnahmen
- Langfristige Maßnahmen
- Kleinere Sanierungsarbeiten
- Umfangreiche Sanierungsarbeiten
- Wichtige Arbeitsschutzmaßnahmen
- Magazin und Archiv
- Übersicht Bekämpfungsmethoden
- Ozon gegen Schimmelpilze
- Schimmelpilze in Importcontainern
- Schimmelpilze auf Akten / -ordnern
- Schimmelpilzbekämpfung
- Bauliche Mängel
- Schimmelpilze an Kulturgütern