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Mieterkündigung wegen Gesundheitsgefährdung
Für eine Mieterkündigung reicht nach einem Urteil des Landgerichts Lübeck bereits der begründete Verdacht einer nicht unerheblichen Gesundheitsgefährdung (hier wegen Schimmelbildung) aus. An der Wirksamkeit der Kündigung ändert auch nichts, wenn sich später herausstellt, dass der Verdacht unbegründet war.
Urteil des LG Lübeck vom 15.01.2002, 6 S 161/00, ZMR 2002, 431, RdW 2002, 333
Mieter kann schuld an Schimmelbildung sein Drohen Feuchtigkeitsschäden durch zu geringes Heizen und Lüften und ist der Mieter für den Mangel verantwortlich, scheiden beispielsweise Mietminderungen aus. Für eine ordnungsgemäße Belüftung reicht ... weiter ... |
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