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Schimmelbildung in Wohnung: Einhaltung eines "Zirkulationsabstandes"

Ein häufiges Streitthema zwischen Vermietern und Mietern ist Schimmelbildung in den Wohnräumen. Als Ursachen kommen bauliche Mängel, oftmals aber auch falsches Lüften, Wäschetrocknen und falsches Aufstellen der Möbel in Betracht. Das Amtsgericht Osnabrück vertritt die Auffassung, dass das Aufstellen von Möbeln, insbesondere von Schränken nur dann Ursache für die Schimmelbildung sein kann, wenn zusätzlich noch andere Ursachen hinzutreten. Ein Mieter ist daher nicht verpflichtet, einen "Zirkulationsabstand" von zehn Zentimetern zur Wand einzuhalten, wenn er vom Vermieter nicht auf das baulich bedingte, in besonderem Maße vorhandene Risiko der Schimmelbildung hingewiesen wurde.

Urteil des AG Osnabrück vom 04.07.2005, 14 C 385/04, NZM2006, 224-225, NJW-RR 2006, 515