009
Mietzinsminderung um 80% wegen Durchfeuchtung und Schimmelpilzbefall der Wohnung
Ist der Aufenthalt in Küche, Wohn- und Schlafzimmer nahezu unmöglich, weil diese Räume ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen sind, und verbleibt zum dauernden Aufenthalt lediglich ein kleines Zimmer als untergeordneter Teil der Wohnung, ist eine Minderung des Mietzinses um 80% gerechtfertigt.
LG Berlin, 65. Zivilkammer; 8. Januar 1991; Az: 65 S 205/89
Schmerzensgeldanspruch bei Erkrankung durch Schimmelpilz Ein Vermieter kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn der Mieter seiner Wohnung einen Schaden infolge eines Mangels erleidet, dessen Beseitigung der Vermieter schuldhaft unterlassen hat. So hielt ... weiter ... |
- Lebensweise
- Schaden
- Bekämpfung
- Bewertung
- Sanierung
- Persönliche Schutzmaßnahmen
- Kurzfristige Maßnahmen
- Langfristige Maßnahmen
- Kleinere Sanierungsarbeiten
- Umfangreiche Sanierungsarbeiten
- Wichtige Arbeitsschutzmaßnahmen
- Magazin und Archiv
- Übersicht Bekämpfungsmethoden
- Ozon gegen Schimmelpilze
- Schimmelpilze in Importcontainern
- Schimmelpilze auf Akten / -ordnern
- Schimmelpilzbekämpfung
- Bauliche Mängel
- Schimmelpilze an Kulturgütern