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kirche                              orgel

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Mietzinsminderung um 80% wegen Durchfeuchtung und Schimmelpilzbefall der Wohnung

Ist der Aufenthalt in Küche, Wohn- und Schlafzimmer nahezu unmöglich, weil diese Räume ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen sind, und verbleibt zum dauernden Aufenthalt lediglich ein kleines Zimmer als untergeordneter Teil der Wohnung, ist eine Minderung des Mietzinses um 80% gerechtfertigt.

LG Berlin, 65. Zivilkammer; 8. Januar 1991; Az: 65 S 205/89