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Normalerweise reicht es, eine Wohnung zwei Mal täglich für 10 bis 20 Minuten zu lüften
Mietern kann es nicht zugemutet werden, ihre Wohung pro Tag fünf Mal durch das Öffnen von Fenster zu lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden. Normalerweise reicht es, eine Wohnung zwei Mal täglich für 10 bis 20 Minuten zu lüften, so das Amtsgericht Frankfurt am Main. Das habe im zu beurteilenden Fall aber nicht ausgereicht. Daraus sei zu schließen, dass der Grund für die festgestellte Bildung von Schimmel an den Wänden in der Wohnung selbst zu suchen sei. Den Mietern wurde deshalb die vorgenommene Mietminderung (die sich hier auf insgesamt 2500 Euro summiert hatte) zugestanden.
AG Frankfurt/Main AZ: 33 C 1906/06-31
Mietzinsminderung um 80% wegen Durchfeuchtung und Schimmelpilzbefall der Wohnung Ist der Aufenthalt in Küche, Wohn- und Schlafzimmer nahezu unmöglich, weil diese Räume ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen sind, und ... weiter ... |
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