035
Schimmel nach Auszug
Wird nach dem Auszug eines Mieters (der hier ein Ladenlokal betrieb) erheblicher Schimmelbefall in den Räumlichkeiten festgestellt, so kann der Vermieter nur dann Schadensersatz für die Beseitigung des Schimmelpilzes verlangen, wenn er dem ausgezogenen Mieter beweist, dass der falsch geheitzt und gelüftet hatte. Bringt der Vermieter diesen Beweis nicht, so ist anzunehmen, dass der Schimmel durch Mängel am Gebäude aufgetreten ist - und die gehen zu Lasten des Eigentümers.
Amtsgericht Königwusterhausen, 9 C 147/06
Schimmelbildung: Aufstellen von Möbeln an Außenwänden Ein häufiges Streitthema zwischen Vermietern und Mietern ist Schimmelbildung in den Wohnräumen. Als Ursachen kommen bauliche Mängel, oftmals aber auch falsches Lüften, Wäschetrocknen und falsches ... weiter ... |
- Lebensweise
- Schaden
- Bekämpfung
- Bewertung
- Sanierung
- Persönliche Schutzmaßnahmen
- Kurzfristige Maßnahmen
- Langfristige Maßnahmen
- Kleinere Sanierungsarbeiten
- Umfangreiche Sanierungsarbeiten
- Wichtige Arbeitsschutzmaßnahmen
- Magazin und Archiv
- Übersicht Bekämpfungsmethoden
- Ozon gegen Schimmelpilze
- Schimmelpilze in Importcontainern
- Schimmelpilze auf Akten / -ordnern
- Schimmelpilzbekämpfung
- Bauliche Mängel
- Schimmelpilze an Kulturgütern