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Mieter kann schuld an Schimmelbildung sein
Drohen Feuchtigkeitsschäden durch zu geringes Heizen und Lüften und ist der Mieter für den Mangel verantwortlich, scheiden beispielsweise Mietminderungen aus. Für eine ordnungsgemäße Belüftung reicht es aus, dass morgens zweimal und abends einmal quergelüftet wird
OLG Frankfurt 19 U 7/99 NZM 2001, 39
Entbehrlichkeit der Androhung einer Mieterkündigung wegen Schimmelbildung Ein Mieter forderte seinen Vermieter auf, innerhalb einer gesetzten Frist die Schimmelbildung in seinem Wohnzimmer zu beseitigen. Dabei drohte er an, seine Mängelbeseitigungsansprüche notfalls ... weiter ... |
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