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Mietzinsminderung um 80% wegen Durchfeuchtung und Schimmelpilzbefall der Wohnung
Ist der Aufenthalt in Küche, Wohn- und Schlafzimmer nahezu unmöglich, weil diese Räume ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen sind, und verbleibt zum dauernden Aufenthalt lediglich ein kleines Zimmer als untergeordneter Teil der Wohnung, ist eine Minderung des Mietzinses um 80% gerechtfertigt.
LG Berlin, 65. Zivilkammer; 8. Januar 1991; Az: 65 S 205/89
Verschwindet der Schimmel, war es der Mieter Ein Baumangel kann nach Ansicht des Landgerichts Dessau-Roßlau ausgeschlossen werden, wenn ein Schimmelpilz in einer Mietwohnung nach einem Jahr wieder verschwindet, ohne dass der ... weiter ... |
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