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Vermieter muss beim Einbau von neuen Fenstern über verändertes Lüftungsverhalten aufklären
Ein Vermieter muss, wenn der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten erfordert, den Mieter präzise über die nach dem Fenstereinbau notwendigen Lüftungsmaßnahmen aufklären. Dies entscheiden die Richter des LG Gießen. Tue er dies nicht und komme es zu Feuchtigkeitsschäden, sei er verantwortlich und nicht der Mieter.
LG Gießen, 2000 04-12, 1S 63/00 Rechtsbereich / Normen: BGB
Quelle: Mieterzeitung, ZMR 200, S.537
Aufklärungspflicht des Vermieters nach Fenstersanierung Durch eine mangelhafte Information des Mieters hat der Vermieter zumindest ein Mitverschulden von 50 % an der Schimmelbildung, wenn er den Mieter nicht zur Änderung seines ... weiter ... |
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