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Hinweispflicht bei Schimmelbildung
Der Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung muss jedenfalls dann ungefragt auf eine bestehende Schimmelbildung hinweisen, wenn diese auch bauliche Ursachen hat und nicht durch bloßes Lüften der Räume zu beseitigen ist. Dies gilt auch für den Fall eines umfassenden vertraglichen Gewährleistungsausschlusses.
Urteil des LG München vom 25.11.2003, 26 O 1290/02, Praktiker Report Heft 1/2004, Seite 8.4
Schmerzensgeldanspruch bei Erkrankung durch Schimmelpilz Ein Vermieter kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn der Mieter seiner Wohnung einen Schaden infolge eines Mangels erleidet, dessen Beseitigung der Vermieter schuldhaft unterlassen hat. So hielt ... weiter ... |
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